Münzrecht


Eine Worttrennung gefunden

Münz · recht

Das Wort Münz­recht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Münz­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Münz­recht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Münzrecht bezeichnet das Recht, Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen. Es umfasst sowohl die gesetzlichen Bestimmungen, die die Herstellung, das Design und die Ausgabe von Münzen regeln, als auch die Hoheit eines Staates über seine Währung. Historisch gesehen war das Münzrecht oft mit der Souveränität eines Landes verbunden. Die Ausübung des Münzrechts kann auch das Festlegen von Währungswerten und die Kontrolle über die Geldversorgung innerhalb eines Hoheitsgebiets einschließen. In der Grundform handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Worten "Münze" und "Recht".

Beispielsatz: Das Münzrecht regelte im Mittelalter die Herstellung und den Umlauf von Geld.

Vorheriger Eintrag: Münzprägung
Nächster Eintrag: Münzsammlung

 

Zufällige Wörter: antisemitischer Horrorfilme Knotenausfall Kunstbetrachtung schmalzig