Nachlasssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Nach · lass · steu · er

Das Wort Nach­lass­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­lass­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­lass­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Nachlasssteuer ist eine Steuer, die auf den Nachlass einer verstorbenen Person erhoben wird. Der Nachlass umfasst das Vermögen und die Eigentümerrechte des Verstorbenen, einschließlich Immobilien, Geld, Wertpapiere und andere Vermögenswerte. Der Steuersatz richtet sich normalerweise nach dem Wert des Nachlasses. In einigen Ländern wird die Nachlasssteuer auch als Erbschaftssteuer bezeichnet. Sie wird von den Erben oder Begünstigten des Nachlasses gezahlt, wenn der Nachlass einen bestimmten Wert überschreitet. Die Höhe der Steuer kann je nach Land und Rechtsordnung variieren.

Beispielsatz: Die Nachlasssteuer wird auf den Wert des Erbes erhoben und kann je nach Höhe des Vermögens unterschiedlich ausfallen.

Vorheriger Eintrag: Nachlaßschulden
Nächster Eintrag: Nachlaßsteuer

 

Zufällige Wörter: assemblerartigen Betriebsabschluss Bundeskabinetts vorausberechnetes Zollplomben