Nachlaßsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Nach · laß · steu · er

Das Wort Nach­laß­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­laß­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­laß­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Nachlaßsteuer (auch Nachlasssteuer) ist eine Erbschaftssteuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Vererbung oder Schenkung erhoben wird. Sie ist eine Abgabe auf den Nachlass eines Verstorbenen und wird von den Erben oder Beschenkten gezahlt. Die Steuer basiert auf dem Wert des vererbten oder geschenkten Vermögens und wird von den jeweiligen Steuerbehörden festgesetzt. Die Höhe der Nachlaßsteuer variiert je nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und Erben bzw. Beschenkten.

Beispielsatz: Die Nachlasssteuer muss innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall entrichtet werden.

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