Nachtarbeitsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Nacht · ar · beits · ver · bot

Das Wort Nacht­ar­beits­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nacht­ar­beits­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nacht­ar­beits­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Nachtarbeitsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Arbeitnehmer in bestimmten Branchen und Berufen in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr keinen beruflichen Tätigkeiten nachgehen dürfen. Das Verbot soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer schützen, da Nachtarbeit nachweislich zu Schlafstörungen, psychischen Belastungen und erhöhtem Unfallrisiko führen kann. Die genauen Regelungen und Ausnahmen können je nach Land und Branche variieren. Das Wort "Nachtarbeitsverbot" ist in der Grundform.

Beispielsatz: Das Nachtarbeitsverbot schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer und sorgt für eine bessere Work-Life-Balance.

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