Namensobligation


Eine Worttrennung gefunden

Na · mens · ob · li · ga · ti · on

Das Wort Na­mens­ob­li­ga­ti­on besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Na­mens­ob­li­ga­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Na­mens­ob­li­ga­ti­on" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Namensobligation ist ein Begriff aus dem Bereich des Rechts und der Finanzen. Sie bezeichnet eine Schuldverschreibung, die auf den Namen des Gläubigers ausgestellt wird. Im Unterschied zu einer Inhaberschuldverschreibung kann die Namensobligation nur von der im Dokument aufgeführten Person bzw. dem genannten Unternehmen gehalten oder übertragen werden. Dies bietet dem Emittenten eine höhere Sicherheit, da die Ansprüche auf die Schuldverschreibung klar zugeordnet sind. Die Namensobligation wird oft bei der Finanzierung von Unternehmen oder bei Anleihen verwendet, um eine engere Bindung zwischen Gläubiger und Schuldner herzustellen.

Beispielsatz: Die Namensobligation wurde im Rahmen des Finanzmarktes eingeführt, um Anlegern eine sichere Investitionsmöglichkeit zu bieten.

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