Namensobligationen


Eine Worttrennung gefunden

Na · mens · ob · li · ga · tio · nen

Das Wort Na­mens­ob­li­ga­tio­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Na­mens­ob­li­ga­tio­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Na­mens­ob­li­ga­tio­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Namensobligationen sind Schuldverschreibungen, bei denen der Gläubiger durch seinen Namen als Inhaber der Obligationen registriert ist. Es handelt sich also um eine spezielle Form von Anleihen, bei denen die Identität des Gläubigers bekannt ist und dokumentiert wird. Dies ermöglicht es dem Emittenten, den Gläubiger individuell anzusprechen und relevante Informationen wie Ausschüttungen oder Handelsangebote direkt an diesen zu senden. Im Gegensatz zu Inhaberobligationen, für die eine Übertragung allein durch Übergabe der Urkunde möglich ist, erfordert die Übertragung von Namensobligationen eine formalisierte Änderung der Gläubigerdaten.

Beispielsatz: Die Namensobligationen stellen sicher, dass die im Vertrag festgelegten Personen klar identifiziert werden.

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