Nebenklage


Eine Worttrennung gefunden

Ne · ben · kla · ge

Das Wort Ne­ben­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ne­ben­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ne­ben­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nebenklage ist ein juristischer Begriff, der die Teilnahme eines Geschädigten oder eine dritte Person an einem Strafverfahren bezeichnet, um ihre Interessen im Rahmen des Verfahrens zu vertreten. Diese Form der Klage ermöglicht es dem Geschädigten, sich aktiv in den Prozess einzubringen, Beweise vorzulegen und sich zu den Verhandlungsergebnissen zu äußern. Sie ist ein wichtiges Element des deutschen Strafrechts und stärkt die Rechte der Opfer. Die Nebenklage kann sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren beantragt werden.

Beispielsatz: Die Nebenklage wurde während des Prozesses erhoben, um die Rechte des Opfers zu verteidigen.

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