Nebenkläger


Eine Worttrennung gefunden

Ne · ben · klä · ger

Das Wort Ne­ben­klä­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ne­ben­klä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ne­ben­klä­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Nebenkläger ist eine Person, die im Rahmen eines Strafverfahrens dem Angeklagten gegenüber tritt, um ihre eigenen Interessen zu vertreten. Im deutschen Rechtssystem ist der Nebenkläger oft das Opfers eines Verbrechens oder dessen Angehörige, die sich der Strafverfolgung anschließen, um Wiedergutmachung zu fordern oder um aktiv am Prozess teilzunehmen. Der Nebenkläger hat das Recht, Beweismittel vorzulegen, Zeugen zu benennen und rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt zu erhalten. Die Rolle des Nebenklägers ist von entscheidender Bedeutung, um den Anliegen der Opfer Gehör zu verschaffen und ihnen eine Stimme im Verfahren zu geben.

Beispielsatz: Der Nebenkläger trat während des Prozesses auf, um seine Ansprüche geltend zu machen.

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