Nebenklagevertreter


Eine Worttrennung gefunden

Ne · ben · kla · ge · ver · tre · ter

Das Wort Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nebenklagevertreter ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus „Nebenklage“ und „Vertreter“. Es bezeichnet eine Person, die im deutschen Recht die Interessen der Nebenklage, also eines Opfers oder Verletzten in einem Strafverfahren, wahrnimmt. Der Nebenklagevertreter kann rechtliche Unterstützung bieten, Beweismittel einbringen und die Rechte seines Mandanten während des Verfahrens vertreten. Diese Rolle ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Perspektive des Opfers im Gerichtsprozess angemessen berücksichtigt wird. Nebenklagevertreter sind häufig Anwälte, die speziell auf Strafrecht spezialisiert sind.

Beispielsatz: Der Nebenklagevertreter stellte während der Verhandlung überzeugende Beweise vor.

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