Nebenklägerinnen


Eine Worttrennung gefunden

Ne · ben · klä · ge · rin · nen

Das Wort Ne­ben­klä­ge­rin­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ne­ben­klä­ge­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ne­ben­klä­ge­rin­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Nebenklägerinnen“ ist der Plural von „Nebenklägerin“. Es bezeichnet Frauen, die im Rahmen eines Strafverfahrens als Nebenklägerinnen auftreten. Sie sind Opfer einer Straftat und haben das Recht, ihre Interessen im Prozess vertreten zu lassen. Nebenklägerinnen können beispielsweise Zeuginnen oder Opfer von Übergriffen sein und erhalten durch ihre Teilnahme am Verfahren Einfluss auf den Verlauf und die Entscheidung des Gerichts. Diese Rolle ermöglicht ihnen, aktiv am Prozess teilzunehmen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Beispielsatz: Die Nebenklägerinnen fordern Gerechtigkeit im laufenden Verfahren.

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