Negativklausel


Eine Worttrennung gefunden

Ne · ga · tiv · klau · sel

Das Wort Ne­ga­tiv­klau­sel besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ne­ga­tiv­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ne­ga­tiv­klau­sel" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Negativklausel ist eine vertragliche Regelung, die bestimmte Handlungen oder Verpflichtungen ausschließt oder untersagt. Sie wird häufig in Verträgen verwendet, um den Parteien Klarheit über nicht erlaubte Verhaltensweisen zu geben. Der Begriff setzt sich aus „negativ“ (d.h. ablehnend oder ausschließend) und „Klausel“ (einer bestimmten Bestimmung in einem Vertrag) zusammen. Negativklauseln finden sich oft in Wettbewerbsverboten oder in Richtlinien zur Vertraulichkeit, um Missbrauch oder unerwünschte Handlungen zu verhindern.

Beispielsatz: Die Negativklausel im Vertrag sorgt dafür, dass bestimmte unerwünschte Handlungen ausgeschlossen werden.

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