Nichtbeamten


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · be · am · ten

Das Wort Nicht­be­am­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­be­am­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­be­am­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Nichtbeamten" ist der Plural des Begriffs "Nichtbeamter". Es beschreibt Personen, die nicht im Beamtenverhältnis stehen, also keine Beamten sind. In Deutschland bedeutet dies, dass diese Personen nicht die speziellen Rechte und Pflichten von Beamten haben, wie beispielsweise eine Lebenszeit-Anstellung oder einen besonderen Status im öffentlichen Dienst. Stattdessen können Nichtbeamte in verschiedenen Berufen und Anstellungen im privaten Sektor oder im öffentlichen Dienst ohne den Beamtenstatus tätig sein.

Beispielsatz: Die neuen Regelungen betreffen sowohl Beamte als auch Nichtbeamten im öffentlichen Dienst.

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