Nichtverbreitungsvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · ver · brei · tungs · ver · trag

Das Wort Nicht­ver­brei­tungs­ver­trag besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­ver­brei­tungs­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­ver­brei­tungs­ver­trag" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Nichtverbreitungsvertrag“ bezeichnet einen völkerrechtlichen Vertrag, der darauf abzielt, die Verbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen zu verhindern. Er regelt den Umgang mit solchen Waffen und fördert die Abrüstung sowie die friedliche Nutzung der betreffenden Technologien. Die Form „Nichtverbreitungsvertrag“ setzt sich aus dem Präfix „Nicht-“, dem Substantiv „Verbreitung“ und dem Wort „Vertrag“ zusammen. Der Begriff konkretisiert somit den spezifischen Vertrag, der auf den Schutz und die Kontrolle der Massenvernichtungswaffen abzielt.

Beispielsatz: Der Nichtverbreitungsvertrag soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern und internationalen Frieden fördern.

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