Nominalbetrag


Eine Worttrennung gefunden

No · mi · nal · be · trag

Das Wort No­mi­nal­be­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort No­mi­nal­be­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "No­mi­nal­be­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Nominalbetrag" bezeichnet den ursprünglichen, aufgedruckten oder festgelegten Betrag einer finanziellen Verpflichtung oder eines Wertpapiers, ohne Berücksichtigung von Zinsen, Inflation oder anderen Faktoren. Er stellt den Basiswert dar, auf den sich Zahlungen stützen, wie beispielsweise bei Anleihen oder Krediten. Der Nominalbetrag bleibt konstant, während der Marktwert schwanken kann. In diesem Kontext kumuliert der Begriff aus "Nominal", was auf den Namen oder die Bezeichnung hinweist, und "Betrag", der die quantitative Größe angibt.

Beispielsatz: Der Nominalbetrag der Anleihe beträgt 1.000 Euro.

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