Nominalbeträge


Eine Worttrennung gefunden

No · mi · nal · be · trä · ge

Das Wort No­mi­nal­be­trä­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort No­mi­nal­be­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "No­mi­nal­be­trä­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Nominalbeträge" ist der Plural des Wortes "Nominalbetrag". Ein Nominalbetrag bezeichnet den auf einem Wertpapier, in einem Finanzdokument oder auf eine Rechnung angegebenen Betrag, der nicht notwendigerweise den aktuellen Marktwert widerspiegelt. Er stellt den ursprünglichen oder vertraglich vereinbarten Betrag dar, der zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt oder zurückgezahlt wird. Nominalbeträge finden häufig Anwendung in der Finanz- und Buchhaltungswelt, um klare und verbindliche Werte zu definieren.

Beispielsatz: Die Nominalbeträge der Anleihen müssen bei der Rückzahlung genau eingehalten werden.

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