Nominalbetrages


Eine Worttrennung gefunden

No · mi · nal · be · tra · ges

Das Wort No­mi­nal­be­tra­ges besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort No­mi­nal­be­tra­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "No­mi­nal­be­tra­ges" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nominalbetrag (im Genitiv Singular: Nominalbetrages) bezeichnet den angegebenen oder vereinbarten Wert einer finanziellen Summe oder einer Geldanlage. Der Nominalbetrag bezieht sich in der Regel auf den Nennwert von Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien oder Anleihen. Er gibt an, welchen Betrag das jeweilige Wertpapier repräsentiert. Der Nominalbetrag wird oft auch als Nennwert, Nennbetrag oder Face Value bezeichnet.

Beispielsatz: Der Nominalbetrag der Anleihe beträgt 1.000 Euro.

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