Nominalbetrags


Eine Worttrennung gefunden

No · mi · nal · be · trags

Das Wort No­mi­nal­be­trags besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort No­mi­nal­be­trags trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "No­mi­nal­be­trags" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Nominalbetrags" ist die Genitivform des Substantivs "Nominalbetrag". Ein Nominalbetrag bezeichnet den angegebenen Geldwert oder die festgelegte Summe, ohne Berücksichtigung von Inflation oder anderen Anpassungen. Er repräsentiert den Betrag, der auf einer Rechnung, einem Vertrag oder einem finanziellen Dokument steht. Der Begriff findet häufig Anwendung in der Finanzwelt, um den Gesichtswert einer Anleihe, eines Kredits oder anderer finanzieller Instrumente zu bestimmen. Im Gegensatz dazu wird bei einem realen Betrag die Kaufkraft oder der inflationsbereinigte Wert betrachtet.

Beispielsatz: Der Nominalbetrag der Anleihe beträgt 1.000 Euro.

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