Rechteinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Rech · te · in · ha · ber

Das Wort Rech­te­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rech­te­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rech­te­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Rechteinhaber" bezeichnet eine Person oder eine juristische Person, die bestimmte Rechte an einem Werk oder einer Erfindung besitzt. Dies kann sich auf Urheberrechte, Patente oder Markenrechte beziehen. Die Rechteinhaber sind berechtigt, über die Nutzung, Verwertung und Verbreitung ihrer geschützten Eigentümer zu entscheiden und können Dritte dazu auffordern, ihre Erlaubnis für die Nutzung einzuholen. In sozialwissenschaftlichen und rechtlichen Kontexten spielt der Rechteinhaber eine zentrale Rolle, insbesondere bei Fragen des geistigen Eigentums und der Lizenzvergabe.

Beispielsatz: Der Rechteinhaber hat das exklusive Recht, seine Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten.

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