Rechteinhabern


Eine Worttrennung gefunden

Rech · te · in · ha · bern

Das Wort Rech­te­in­ha­bern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rech­te­in­ha­bern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rech­te­in­ha­bern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Rechteinhabern" ist die Pluralform des Wortes "Rechteinhaber". Ein Rechteinhaber ist jemand, der das Recht besitzt, etwas zu besitzen, zu nutzen oder zu verkaufen. In Bezug auf geistiges Eigentum sind Rechteinhaber diejenigen, die die Rechte an einem bestimmten Werk, einer Marke oder einem Patent besitzen. Sie haben das Recht, über die Verwendung und Verbreitung ihres geistigen Eigentums zu entscheiden und können Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen dieser Rechte zu verhindern oder zu sanktionieren. Rechteinhaber spielen eine wichtige Rolle im Schutz und in der Durchsetzung des geistigen Eigentums.

Beispielsatz: Die Rechteinhaber haben das Urheberrecht an den veröffentlichten Werken.

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