Rechteinhabers


Eine Worttrennung gefunden

Rech · te · in · ha · bers

Das Wort Rech­te­in­ha­bers besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rech­te­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rech­te­in­ha­bers" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rechteinhabers" ist die Genitivform des Substantivs "Rechteinhaber". Ein Rechteinhaber ist eine Person oder Organisation, die die Rechte an einer bestimmten Sache oder einem Werk besitzt. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Rechten handeln, wie zum Beispiel Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte. Der Rechteinhaber hat das exklusive Recht, über die Nutzung, Verbreitung oder Verwertung der Sache oder des Werks zu entscheiden. Er kann auch Lizenzvereinbarungen treffen, um anderen Personen die Nutzung der Rechte zu gestatten.

Beispielsatz: Der Rechteinhaber hat das Recht, die Nutzung seines Werkes zu genehmigen oder abzulehnen.

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