Normenkontrolle


Eine Worttrennung gefunden

Nor · men · kon · trol · le

Das Wort Nor­men­kon­trol­le besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nor­men­kon­trol­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nor­men­kon­trol­le" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Normenkontrolle bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Gültigkeit von Normen, wie Gesetzen oder Verordnungen, überprüft wird. Diese Überprüfung kann durch Gerichte oder spezielle Organe erfolgen, um sicherzustellen, dass die Normen mit höheren Rechtsnormen, wie der Verfassung, übereinstimmen. Das Verfahren dient dem Schutz der Rechtsordnung und der Rechte der Bürger. Die Normenkontrolle kann auch präventiv oder repressiv erfolgen, je nachdem, ob die Überprüfung vor oder nach dem Inkrafttreten der Norm stattfindet. In Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Instanz für die Normenkontrolle.

Beispielsatz: Die Normenkontrolle stellt sicher, dass Gesetze mit der Verfassung im Einklang stehen.

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