Normenkontrollklage


Eine Worttrennung gefunden

Nor · men · kon · troll · kla · ge

Das Wort Nor­men­kon­troll­kla­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nor­men­kon­troll­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nor­men­kon­troll­kla­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Normenkontrollklage ist eine spezifische Klageart im deutschen Verfassungsrecht, die es einer Person oder Institution ermöglicht, die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz oder anderen höherwertigen Normen zu überprüfen. Sie wird in der Regel vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Normenkontrollklage dient dem Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, indem sie sicherstellt, dass Gesetze nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. In diesem Zusammenhang wird oft zwischen der konkreten Normenkontrolle, die in einem laufenden Verfahren ausgelöst wird, und der abstrakten Normenkontrolle, die ohne konkreten Anlass aufgerufen werden kann, unterschieden.

Beispielsatz: Die Normenkontrollklage ermöglicht es, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

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