Notartermin


Eine Worttrennung gefunden

No · tar · ter · min

Das Wort No­tar­ter­min besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort No­tar­ter­min trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "No­tar­ter­min" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "Notartermin" bezieht sich auf einen Termin, bei dem ein Notar anwesend ist und rechtliche Dokumente, wie beispielsweise Verträge oder Testament, beglaubigt. Bei diesem Termin werden die Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert, während der Notar die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Vereinbarung sicherstellt. Während der Grundform des Wortes bereits verwendet wurde, soll angemerkt werden, dass der Begriff "Notartermin" im Nominativ Singular steht.

Beispielsatz: Ich habe einen Notartermin für den Kauf meiner neuen Wohnung vereinbart.

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