Noterbe


Eine Worttrennung gefunden

Not · erbe

Das Wort Not­erbe besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Not­erbe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Not­erbe" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Noterbe" bezeichnet eine Person, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder erbrechtlicher Regelungen ein Anrecht auf einen Teil des Erbes hat, selbst wenn der Verstorbene dies nicht in seinem Testament berücksichtigt hat. Der Noterbe stellt sicher, dass nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, einen gesetzlichen Mindestanspruch auf das Erbe erhalten. Diese Regelung schützt die Erbansprüche der Familie und wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass bestimmte Verwandte nicht gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Es handelt sich hier um eine Zusammensetzung aus "notwendig" und "Erbe".

Beispielsatz: Der Noterbe erhielt einen Teil des Vermögens, um die finanzielle Stabilität der Familie zu sichern.

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