Noterbrecht


Eine Worttrennung gefunden

Not · erb · recht

Das Wort Not­erb­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Not­erb­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Not­erb­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Noterbrecht ist ein juristischer Fachbegriff und bezeichnet das Recht, eine notarielle Beurkundung für bestimmte Rechtsgeschäfte zu verlangen. Es stellt sicher, dass rechtlich bedeutende Verträge, wie Immobilienkäufe oder Erbverträge, in schriftlicher Form vor einem Notar abgeschlossen werden. Dies erhöht die Rechtssicherheit und Transparenz der getätigten Geschäfte. Der Begriff setzt sich aus "Notar" und "Recht" zusammen und bezieht sich daher auf die obliegenheit und die Verantwortung des Notars, rechtliche Dokumente zu erstellen und zu überwachen.

Beispielsatz: Das Noterbrecht gewährleistet, dass bestimmte Verwandte im Erbfall nicht übergangen werden können.

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