Notstandsklausel


Eine Worttrennung gefunden

Not · stands · klau · sel

Das Wort Not­stands­klau­sel besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Not­stands­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Not­stands­klau­sel" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Notstandsklausel ist eine Bestimmung in der deutschen Verfassung, genauer gesagt im Grundgesetz. Sie erlaubt es in außergewöhnlichen nationalen oder internationalen Notlagen von den normalen gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Dadurch können Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und das Wohl des Landes zu schützen. Diese Klausel kann aktiviert werden, wenn eine Gefahr vorliegt, die die Funktionsfähigkeit des Staates oder das Leben und die Freiheit der Bevölkerung bedroht. In solchen Fällen können zum Beispiel Grundrechte eingeschränkt oder sogar außer Kraft gesetzt werden.

Beispielsatz: Die Regierung aktivierte die Notstandsklausel, um schnell auf die unerwartete Krise reagieren zu können.

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