Notstandsregierung


Eine Worttrennung gefunden

Not · stands · re · gie · rung

Das Wort Not­stands­re­gie­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Not­stands­re­gie­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Not­stands­re­gie­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Notstandsregierung" bezeichnet eine Regierung, die in Krisensituationen oder unter außergewöhnlichen Umständen gebildet wird, häufig um schnell und effizient auf Krisen, wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen, zu reagieren. Der Begriff setzt sich aus "Notstand" (eine kritische Lage) und "Regierung" (eine staatliche oder politische Verwaltung) zusammen. In Deutschland wird diese Form der Regierung oft im Zusammenhang mit der Verfassung des Grundgesetzes behandelt, wobei Notstandsrechte bestimmte Befugnisse für die Exekutive schaffen, um in dringenden Situationen handlungsfähig zu bleiben.

Beispielsatz: Die Notstandsregierung trat in Kraft, um auf die akute Krise schnell und entschlossen zu reagieren.

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