Notvorstand


Eine Worttrennung gefunden

Not · vor · stand

Das Wort Not­vor­stand besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Not­vor­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Not­vor­stand" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Notvorstand ist ein Begriff aus dem deutschen Gesellschaftsrecht. Er bezeichnet eine Person oder ein Gremium, das vorübergehend die Geschäfte einer Gesellschaft führt, wenn der ordentliche Vorstand abgesetzt oder aus anderen Gründen handlungsunfähig ist. Der Notvorstand wird in der Regel durch das zuständige Gericht oder die Gesellschafter bestellt und hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte zu führen und die Interessen der Gesellschaft zu wahren. Der Notvorstand ist ein befristetes und temporäres Organ und hat die Pflicht, eine ordentliche Neubesetzung des Vorstands herbeizuführen.

Beispielsatz: Der Notvorstand wurde einberufen, um in der Krisensituation schnell Entscheidungen zu treffen.

Vorheriger Eintrag: Notversorgung
Nächster Eintrag: Notwasserung

 

Zufällige Wörter: Deltabildung evangelikal holpernden Oberbau pflügenden