Nullerklärung


Eine Worttrennung gefunden

Null · er · klä · rung

Das Wort Null­er­klä­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Null­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Null­er­klä­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Nullerklärung ist ein Begriff, der in der Finanz- und Steuerwelt verwendet wird und die formelle Mitteilung bezeichnet, dass für einen bestimmten Zeitraum keine steuerpflichtigen Einnahmen oder Verpflichtungen bestehen. Diese Erklärung wird meist von Personen oder Unternehmen abgegeben, die entweder keine Umsätze erzielt oder keine steuerlichen Verpflichtungen haben. Der Terminus setzt sich aus dem Präfix "Null-" und dem Substantiv "Erklärung" zusammen, wobei "Null" eine Abwesenheit von Werten oder Verpflichtungen signalisiert. Die Nullerklärung hat oft das Ziel, rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, ohne dass finanzielle Angaben gemacht werden müssen.

Beispielsatz: Die Nullerklärung im Finanzbericht zeigt, dass keine Änderungen im letzten Quartal vorgenommen wurden.

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