Nutzniessung


Eine Worttrennung gefunden

Nutz · nies · sung

Das Wort Nutz­nies­sung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nutz­nies­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nutz­nies­sung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nutzniessung bezeichnet das Recht einer Person, die Vorteile aus einer fremden Sache zu ziehen, ohne jedoch Eigentum an dieser Sache zu besitzen. Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes und dingliches Nutzungsrecht, das häufig im Immobilienrecht vorkommt. Der Nutznießer darf die Erträge oder Früchte der Sache nutzen, ist jedoch verpflichtet, die Substanz der Sache nicht zu beschädigen oder zu verändern. Nutzniessung wird oft in testamentarischen Verfügungen oder durch vertragliche Vereinbarungen geregelt. Sie stellt eine wichtige Möglichkeit dar, Vermögen und Einkünfte zwischen verschiedenen Parteien zu organisieren.

Beispielsatz: Die Nutzniessung des Grundstücks erlaubt es dem Mieter, das Grundstück zu bewirtschaften, ohne Eigentümerrechte zu besitzen.

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