Nutznießung


Eine Worttrennung gefunden

Nutz · nie · ßung

Das Wort Nutz­nie­ßung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nutz­nie­ßung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nutz­nie­ßung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nutznießung bezeichnet das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und die Früchte daraus zu ziehen, ohne dabei das Eigentum an der Sache zu verändern. Es handelt sich um eine Form des zeitlich begrenzten, persönlichen Nutzungsrechts, das häufig im Zusammenhang mit Immobilien oder anderen Vermögenswerten steht. Der Nutznießer kann beispielsweise Mieteinnahmen erzielen oder die betreffende Sache verwenden, muss jedoch die Substanz des Eigentums unberührt lassen. In rechtlichen Kontexten wird die Nutznießung oft in Verträgen oder Erbverträgen geregelt.

Beispielsatz: Die Nutznießung des Grundstücks wurde vertraglich geregelt.

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