Oberlandesgerichte


Eine Worttrennung gefunden

Ober · lan · des · ge · rich · te

Das Wort Ober­lan­des­ge­rich­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ober­lan­des­ge­rich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ober­lan­des­ge­rich­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Oberlandesgerichte sind die höheren Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für die Überprüfung von Urteilen der Landgerichte zuständig sind. In dieser Form handelt es sich um den Plural des Begriffs „Oberlandesgericht“, welches sich aus „ober-“ (höher gelegen) und „Landgericht“ zusammensetzt. Oberlandesgerichte befassen sich mit Zivil- und Strafsachen und haben sowohl die Funktion der Rechtsfortbildung als auch der Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung. In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Oberlandesgericht, das oftmals auch für besondere Rechtsgebiete zuständig ist.

Beispielsatz: Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte haben großen Einfluss auf die Rechtsprechung in Deutschland.

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