Obliegenheiten


Eine Worttrennung gefunden

Ob · lie · gen · hei · ten

Das Wort Ob­lie­gen­hei­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ob­lie­gen­hei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ob­lie­gen­hei­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Obliegenheiten“ ist der Plural des Substantivs „Obliegenheit“. Der Begriff bezeichnet Pflichten oder Verpflichtungen, die in bestimmten Situationen von einer Person erwartet werden, jedoch nicht zwingend rechtlich durchsetzbar sind. Obliegenheiten sind oft moralischer oder sozialer Natur und können beispielsweise in Verträgen oder rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt sein. Sie erfordern von der betroffenen Person ein bestimmtes Verhalten oder Handeln, das im Interesse anderer oder der Gemeinschaft liegt. In vielen Fällen ist das Nichtbefolgen von Obliegenheiten mit negativen Konsequenzen verbunden, jedoch ohne die Strenge einer rechtlichen Verpflichtung.

Beispielsatz: Die Obliegenheiten der Mitarbeiter werden im neuen Arbeitsvertrag klar definiert.

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