Obliegenheit


Eine Worttrennung gefunden

Ob · lie · gen · heit

Das Wort Ob­lie­gen­heit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ob­lie­gen­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ob­lie­gen­heit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Obliegenheit bezeichnet eine Pflicht oder Aufgabe, die einer Person obliegt, ohne dass sie rechtlich dazu verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Verantwortung, die sich aus einer spezifischen Beziehung oder Situation ergibt, häufig in einem sozialen oder moralischen Kontext. Die Obliegenheit ist ein minder verbindlicher Begriff als "Pflicht", da sie keine direkten rechtlichen Konsequenzen für das Nichteinhalten nach sich zieht. Der Begriff wird häufig in rechtlichen oder verwaltungstechnischen Zusammenhängen verwendet, etwa im Zusammenhang mit Informationspflichten oder Sorgfaltspflichten.

Beispielsatz: Es ist meine Obliegenheit, verantwortungsvoll mit den mir anvertrauten Ressourcen umzugehen.

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