Offenlegungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Of · fen · le · gungs · pflicht

Das Wort Of­fen­le­gungs­pflicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Of­fen­le­gungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Of­fen­le­gungs­pflicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Offenlegungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Unternehmens oder einer Institution, bestimmte Informationen transparent zu machen und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Pflicht dient der Wahrung von Interessen der Stakeholder, wie Investoren oder der Öffentlichkeit, und fördert Transparenz und Vertrauen. Sie kann sich auf finanzielle, betriebliche oder sozialethische Aspekte beziehen. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Offenlegung“ (die Handlung, Informationen offen zu legen) und „Pflicht“ (eine verbindliche Vorgabe) zusammen. Es ist in der Zusammensetzung ein Substantiv.

Beispielsatz: Die Offenlegungspflicht zwingt Unternehmen dazu, ihre finanziellen Informationen transparent zu machen.

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