ordnungsrechtliches


Eine Worttrennung gefunden

ord · nungs · recht · li · ches

Das Wort ord­nungs­recht­li­ches besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ord­nungs­recht­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ord­nungs­recht­li­ches" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ordnungsrechtliches ist ein Adjektiv, das sich aus dem Nomen „Ordnung“ und dem rechtlichen Bezug ableitet. Es beschreibt alles, was im Zusammenhang mit den Regelungen und Vorschriften steht, die darauf abzielen, eine bestimmte Ordnung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören rechtliche Rahmenbedingungen, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in der Gesellschaft steuern und regulieren. Ordnungsrechtliche Maßnahmen können beispielsweise Sicherheitsbestimmungen, Umweltauflagen oder Verkehrsregeln umfassen. Sie dienen dem Schutz der Öffentlichkeit und der Schaffung eines geordneten Zusammenlebens.

Beispielsatz: Das ordnungsrechtliche Vorgehen der Behörde sorgte für klare Verhältnisse in der Nachbarschaft.

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