ordnungsrechtlicher


Eine Worttrennung gefunden

ord · nungs · recht · li · cher

Das Wort ord­nungs­recht­li­cher besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ord­nungs­recht­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ord­nungs­recht­li­cher" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "ordnungsrechtlicher" ist ein Adjektiv, das sich auf das Ordnungsrecht bezieht. Es beschreibt Aspekte, die im Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen stehen, die der Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit dienen. Ordungsrechtliche Maßnahmen können beispielsweise Verkehrsregeln, Vorschriften für Lärmschutz oder Sicherheitsbestimmungen umfassen. Die Form des Wortes leitet sich von "Ordnungsrecht" ab und wird verwendet, um bestimmte Merkmale oder Vorgaben zu kennzeichnen, die durch das Ordnungsrecht festgelegt sind.

Beispielsatz: Das ordnungsrechtliche Regelwerk sorgt dafür, dass die öffentlichen Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Vorheriger Eintrag: ordnungsrechtlichen
Nächster Eintrag: ordnungsrechtliches

 

Zufällige Wörter: arbeitsmarktpolitische Festreden sonnverbrannte wiederverheirateter wohlgesinnteste