Parlamentsabgeordneten


Eine Worttrennung gefunden

Par · la · ments · ab · ge · ord · ne · ten

Das Wort Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parlamentsabgeordneten“ ist die Pluralform des Substantivs „Parlamentsabgeordneter“. Es bezeichnet Personen, die als Vertreter in einem Parlament tätig sind und dort politische Entscheidungen treffen sowie Gesetze erlassen. Parlamentsabgeordnete sind in der Regel gewählt und repräsentieren die Interessen ihrer Wähler. Sie spielen eine zentrale Rolle in der politischen Willensbildung und der Kontrolle der Exekutive. Das Wort setzt sich aus „Parlament“ (dem Organ der Legislative) und „Abgeordneter“ (jemand, der gewählt wurde) zusammen.

Beispielsatz: Die Parlamentsabgeordneten diskutierten intensiv über die neuen Gesetzesentwürfe.

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