Parlamentsabgeordneter


Eine Worttrennung gefunden

Par · la · ments · ab · ge · ord · ne · ter

Das Wort Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ter besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ter" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Parlamentsabgeordneter" beschreibt eine Person, die als Vertreter in einem Parlament tätig ist. Er setzt sich aus den Wörtern "Parlament" und "Abgeordneter" zusammen. "Abgeordneter" ist die entsprechende Form des Adjektivs "abgeordnet", welches hier in der substantivierten Form verwendet wird. Parlamentsabgeordnete werden gewählt, um die Interessen ihrer Wähler zu vertreten und an der Gesetzgebung sowie an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Sie spielen eine zentrale Rolle in der politischen Willensbildung und der Kontrolle der Regierung.

Beispielsatz: Der Parlamentsabgeordnete setzte sich für eine Reform des Bildungssystems ein.

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