Parlamentsvorbehalt


Eine Worttrennung gefunden

Par · la · ments · vor · be · halt

Das Wort Par­la­ments­vor­be­halt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­la­ments­vor­be­halt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­la­ments­vor­be­halt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Parlamentsvorbehalt" bezeichnet die gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Entscheidungen oder Maßnahmen vom Parlament genehmigt werden müssen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Legislative ihre Kontrollfunktion über die Exekutive ausüben kann. Der Parlamentsvorbehalt kann sich beispielsweise auf den Einsatz der Streitkräfte im Ausland, auf Vertragsabschlüsse oder auf die Budgeterstellung erstrecken. In grundlegender Form bedeutet der Parlamentsvorbehalt, dass das Parlament das Letztentscheidungsrecht bei bestimmten Angelegenheiten hat. Es dient dem Schutz der Demokratie und der Gewaltenteilung.

Beispielsatz: Der Parlamentsvorbehalt stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen der Regierung zuvor von der parlamentarischen Versammlung genehmigt werden müssen.

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