Parteiangelegenheit


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · an · ge · le · gen · heit

Das Wort Par­tei­an­ge­le­gen­heit besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­an­ge­le­gen­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­an­ge­le­gen­heit" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parteiangelegenheit“ setzt sich aus den Bestandteilen „Partei“ und „Angelegenheit“ zusammen. „Partei“ bezeichnet eine politische Organisation, die Menschen mit gemeinsamen Interessen und Zielen vereint. „Angelegenheit“ ist ein Nomen, das einen bestimmten Sachverhalt oder eine Thematik beschreibt, die behandelt werden muss. In diesem Kontext steht „Parteiangelegenheit“ für ein Thema oder einen Sachverhalt, der spezifisch die Interessen, Belange oder Aktivitäten einer politischen Partei betrifft. Es ist ein zusammengesetztes Substantiv, das die Bedeutung einer Angelegenheit im Rahmen der politischen Aktivitäten und Entscheidungen einer Partei vermittelt.

Beispielsatz: Die Entscheidung wurde als reine Parteiangelegenheit betrachtet und fand daher kaum öffentliche Beachtung.

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