Parteiangelegenheiten


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · an · ge · le · gen · hei · ten

Das Wort Par­tei­an­ge­le­gen­hei­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­an­ge­le­gen­hei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­an­ge­le­gen­hei­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parteiangelegenheiten“ setzt sich aus „Partei“ und „Angelegenheiten“ zusammen. Eine „Partei“ bezeichnet eine politische Organisation, die Ziele und Interessen vertritt. „Angelegenheiten“ sind Dinge oder Themen, die wichtig oder von Belang sind. Somit umfassen „Parteiangelegenheiten“ sämtliche Angelegenheiten, die eine politische Partei betreffen, wie beispielsweise interne Diskussionen, politische Strategien, Mitgliederversammlungen oder Wahlkampforganisation. Diese Themen sind entscheidend für die Ausrichtung und das Wirken der Partei im politischen Raum.

Beispielsatz: Die Diskussion über Parteiangelegenheiten ist heute der Schwerpunkt der Sitzung.

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