Parteiausschlussverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · aus · schluss · ver · fah · ren

Das Wort Par­tei­aus­schluss­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­aus­schluss­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­aus­schluss­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parteiausschlussverfahren“ bezeichnet ein formelles Verfahren innerhalb einer politischen Partei, das darauf abzielt, ein Mitglied aus der Partei auszuschließen. Es setzt in der Regel einen bestimmten Regelungsprozess in Gang, der typischerweise Anhörungen, Bewertungen und die Entscheidung einer zuständigen Instanz umfasst. Dieses Verfahren wird oft angewendet, wenn ein Mitglied gegen die Statuten der Partei oder deren Grundwerte verstößt. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Nomen, bestehend aus „Partei“, „Ausschluss“ und „Verfahren“, und verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Ausschluss eines Mitglieds verbunden sind.

Beispielsatz: Das Parteiausschlussverfahren wurde eingeleitet, um den Mitgliedern gegenüber klare Regeln im Umgang mit Fehlverhalten zu gewährleisten.

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