Parteiausschlußverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · aus · schluß · ver · fah · ren

Das Wort Par­tei­aus­schluß­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­aus­schluß­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­aus­schluß­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parteiausschlussverfahren“ bezeichnet ein Verfahren innerhalb einer politischen Partei, das darauf abzielt, ein Mitglied aus der Partei auszuschließen. Dies kann in Fällen geschehen, in denen das Verhalten oder die Ansichten eines Mitglieds nicht mit den Grundsätzen oder Zielen der Partei übereinstimmen. Das Verfahren umfasst in der Regel eine gründliche Prüfung des Falls, eine Anhörung und eine Abstimmung über den Ausschluss. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Partei“ (politische Gruppierung) und „Ausschlussverfahren“ (ein formal geregeltes Vorgehen). Der Begriff ist in der deutschen politischen Landschaft von Bedeutung.

Beispielsatz: Das Parteiausschlussverfahren wurde eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen die Parteisatzung zu überprüfen.

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