Parteiengesetze


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · en · ge · set · ze

Das Wort Par­tei­en­ge­set­ze besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­en­ge­set­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­en­ge­set­ze" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Parteiengesetze sind umfassende rechtliche Rahmenbedingungen, die die Tätigkeit von politischen Parteien regeln. Sie legen fest, wie Parteien gegründet, organisiert und finanziert werden dürfen und welche Rechte und Pflichten sie haben. Die Gesetze sollen Transparenz und Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewährleisten und die Demokratie schützen. Der Begriff „Parteiengesetze“ setzt sich aus dem Wort „Partei“ und „Gesetze“ zusammen. „Partei“ bezeichnet eine Gruppe von Menschen mit gemeinsamen politischen Zielen, während „Gesetze“ die verbindlichen Regelungen innerhalb eines Rechtssystems darstellen.

Beispielsatz: Die neuen Parteiengesetze sollen die Transparenz und Fairness im politischen Wettbewerb erhöhen.

Vorheriger Eintrag: Parteiengesetz
Nächster Eintrag: Parteiengesetzen

 

Zufällige Wörter: Fischbestand platzsparend Turnierspiele Unfallliste unregelmäßigeren