Parteirechte


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · rech · te

Das Wort Par­tei­rech­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­rech­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Parteirechte" ist ein Pluralwort und bezeichnet die Rechte und Befugnisse, die politischen Parteien in einem demokratischen System zustehen. Dazu zählen beispielsweise das Recht auf Teilnahme an Wahlen, die Gründung von Parteien, die Vertretung von Interessen und die Ausübung von Mitgliedschaften. Parteirechte sind essenziell für die politische Mitbestimmung und die Funktionalität einer Demokratie, da sie den Parteien ermöglichen, ihre Programme zu verwirklichen und am politischen Entscheidungsprozess teilzunehmen. In vielen Ländern sind Parteirechte durch Gesetze und Verfassungen geschützt.

Beispielsatz: Die Parteirechte der Mitglieder werden in den Statuten der Organisation festgelegt.

Vorheriger Eintrag: Parteirats
Nächster Eintrag: Parteirechten

 

Zufällige Wörter: Esels hergerührter Literaturverzeichnisses Städtebauförderung Verzauberungen