Parteirechten


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · rech · ten

Das Wort Par­tei­rech­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­rech­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Parteirechten" ist die pluralisierte Form des Substantivs "Parteirecht". Es bezeichnet die rechtlichen Regelungen und Normen, die die Organisation, Struktur und Funktionsweise von politischen Parteien betreffen. Parteirechten umfassen Bestimmungen über die Gründung, Mitgliedschaft, Finanzierung sowie die internen Entscheidungsprozesse einer Partei. Sie sind Teil des politischen und rechtlichen Rahmens eines Staates und spielen eine wichtige Rolle in der demokratischen Parteienlandschaft.

Beispielsatz: Die Parteirechten setzen sich oft für konservative Werte und nationale Interessen ein.

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