Parteistellung


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · stel · lung

Das Wort Par­tei­stel­lung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­stel­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­stel­lung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Parteistellung bezeichnet die rechtliche Position eines Prozessbeteiligten innerhalb eines Verfahrens. Es bezieht sich darauf, ob eine Person oder Institution als Partei im Sinne des Verfahrensrechts anerkannt ist und somit Rechte und Pflichten hat. Die Parteistellung ermöglicht es, aktiv am Verfahren teilzunehmen, Anträge zu stellen und in der Debatte Gehör zu finden. Der Begriff setzt sich aus dem Wort „Partei“, was für eine Prozessbeteiligte steht, und „Stellung“, das die Position oder den Status beschreibt, zusammen. Unterschiedliche Rechtsordnungen können verschiedene Anforderungen an die Parteistellung stellen.

Beispielsatz: Die Parteistellung des Anklägers spielt eine entscheidende Rolle im Verlauf des Verfahrens.

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