Parteiverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · ver · fah · ren

Das Wort Par­tei­ver­fah­ren besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­ver­fah­ren" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parteiverfahren“ bezeichnet ein spezifisches Verfahren im rechtlichen Kontext, bei dem die beteiligten Parteien aktiv in den Prozess eingebunden sind. Es handelt sich um einen Zusammenschluss der Begriffe „Partei“ und „Verfahren“. In diesem Zusammenhang sind „Parteien“ die Akteure (z. B. Angeklagte oder Kläger), die vor einem Gericht oder einer anderen Institution agieren, während das „Verfahren“ den rechtlichen Ablauf beschreibt, in dem Ansprüche geltend gemacht oder verteidigt werden. Parteiverfahren sind charakteristisch für viele Rechtsordnungen, in denen die Interessen der Parteien im Mittelpunkt stehen.

Beispielsatz: Im Parteiverfahren werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten vor Gericht geklärt.

Vorheriger Eintrag: Parteiverbot
Nächster Eintrag: Parteivermögen

 

Zufällige Wörter: altmodischeren Exponent sichergehender spiralförmig streichend