Patentamt


Eine Worttrennung gefunden

Pa · tent · amt

Das Wort Pa­tent­amt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pa­tent­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pa­tent­amt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Patentamt“ setzt sich aus den Bestandteilen „Patent“ und „Amt“ zusammen. Ein Patent ist ein rechtlicher Schutz für Erfindungen, der dem Erfinder das ausschließliche Recht zur Nutzung seiner Erfindung für einen bestimmten Zeitraum einräumt. Das „Amt“ bezeichnet eine offizielle Behörde oder Institution. In Deutschland ist das Patentamt die Institution, die für die Anmeldung und Prüfung von Patenten zuständig ist. Es spielt eine wesentliche Rolle im gewerblichen Rechtsschutz, indem es Innovationen fördert und den Schutz geistigen Eigentums gewährleistet.

Beispielsatz: Das Patentamt prüft die Anmeldungen für neue Erfindungen und gewährt Schutzrechte.

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